Jahresplanung 2024

Hervorgehoben

DatumUhrzeitEreignis & Information
24.03.2024
März
12:00–13:00Wasseranstellung
Anwesenheitspflicht für alle
29.03.2024
März
18:00Eröffnung Vereinsheim – Saisonbeginn 2024
Vereinsheim
31.03.2024
März
11:00–0:00Frühschoppen zum Osterhasen
Vereinsheim
12.04.2024
April
19:00–19:30Mitgliedersprechstunde
Vorstandsbüro
13.04.2024
April
9:00–12:00Arbeitseinsatz
Vereinsheim
13.04.2024
April
13:00–14:00Vorstandssitzung
Vorstand / Vereinsheim
28.04.2024
April
9:30Skat
Vereinsheim
03.05.2024
Mai
19:00–19.30Mitgliedersprechstunde
Vorstandsbüro
04.05.2024
Mai
9:00–12:00Frühjahrsputz
alle
04.05.2024
Mai
13:00–14:00Vorstandssitzung
Vorstand / Vereinsheim
05.05.2024
Mai
9:00–12:00Frühjahrsputz falls nötig
09.05.2024
Mai
11:00Frühschoppen zum Vatertag mit Musik und Grillen
Vereinsheim
19.05.2024
Mai
11:00Frühschoppen zu Pfingsten mit Musik und Grillen
Vereinsheim
26.05.2024
April
10:00Mitgliederversammlung und Wahl des neuen Vorstands
Anwesenheitpflicht für alle / Vereinsheim
Achtung! Teilnahme für alle Mitglieder verpflichtend!
02.06.2024
Juni
9:00Skat
Vereinsheim
07.06.2024
Juni
19:00–19:30Mitgliedersprechstunde
Vorstandsbüro
08.06.2024
Juni
9:00–12:00Arbeitseinsatz
Vereinsheim
08.06.2024
Juni
13:00–14:00Vorstandssitzung
Vorstand / Vereinsheim
23.06.2024
Juni
9:30Skat
Vereinsheim
05.07.2024
Juli
19:00–19:30Mitgliedersprechstunde
Vorstandsbüro
06.07.2024
Juli
9:00–12:00Arbeitseinsatz
Vereinsheim
06.07.2024
Juli
13:00–14:00Vorstandssitzung
Vorstand / Vereinsheim
21.07.2024
Juli
9:30Skat
Vereinsheim
18.08.2024
August
9:30Skat
Vereinsheim
06.09.2024
September
19:00–19:30Mitgliedersprechstunde
Vorstandsbüro
07.09.2024
September
9:00–12:00Arbeitseinsatz
Vereinsheim
07.09.2024
September
13:00–14:00Vorstandssitzung
Vorstand / Vereinsheim
15.09.2024
September
9:30Skat
Vereinsheim
05.10.2024
Oktober
9:30Skat
Vereinsheim
11.10.2024
Oktober
19:00–19:30Mitgliedersprechstunde
Vorstandsbüro
12.10.2024
Oktober
9:00–12:00Arbeitseinsatz
Vereinsheim
12.10.2024
Oktober
13:00–14:00Vorstandssitzung
Vorstand / Vereinsheim
03.11.2024
November
12:00Wasserabstellung
Anwesenheitspflicht für alle

Stand: 29.12.2023

Ohne Gewähr.
Irrtümer und Änderungen – auch kurzfristige, die hier nicht aktualisiert oder angezeigt werden – vorbehalten. Bei offensichtlichen Fehlern bitte an den Vorstand wenden.

Gartenbegehungen 2023

Hiermit kündigen wir eine Begehung auf folgenden Parzellen an und
kontrollieren die kleingärtnerische Nutzung sowie den baulichen Zustand.

  • 03.06.2023 ab 9:30 Uhr
    Parzellen: 44, 51, 24, 9, 33, 48

  • 01.07.2023 ab 9:30 Uhr
    Parzellen: 2, 3, 19, 34, 38, 43

  • 08.07.2023 ab 9:30 Uhr
    Parzellen: 46, 59, 61, 62, 72, 78, 85

Wir bitten um Anwesenheit!
Beachtet auch unsere Gebührenordnung, Punkt 2.9 – unentschuldigtes Fehlen bei langfristig
angesetzten Terminen zur Gartenbegehung.


Der Vorstand

Einladung zur Mitgliederversammlung

Liebe Gartenfreunde und Vereinsmitlglieder,

hiermit laden wir euch herzlich zur Mitgliederversammlung ein:

am 30. April 2023
ab 10.00 Uhr
Festplatz am Vereinsheim

Folgende Tageordnungspunkte möchten wir mit euch besprechen:

  1. Begrüßung
  2. Rechenschaftsbericht Vorsitzender
  3. Rechenschaftsbericht Finanzen
  4. Rechenschaftsbericht Rechnungsprüfungskommission
  5. Grundsteuer Meldungen von Mitgliedern und an BV/FA
  6. Arbeitsstundenreglung
    • a. Beschlussvorlage
    • b. Beschluss durch Mitglieder
  7. Anpassung Gebühren für Einzelverwaltung
    • a. Beschlussvorlage
    • b. Beschluss durch Mitglieder
  8. Arbeit im vorstand
    • a. Mitglieder für Vorstand und erweiterten Vorstand dringend gesucht
  9. Energiekosten
    • a. Erklärung und Rückzahlung Guthaben
  10. Sonstiges

Einladung runterladen.
Beschlussvorlagen runterladen.

Es gilt Anwesenheitspflicht für alle Mitglieder.

Euer Vorstand

Grundsteuerreform

Im „Gartenfreund“ vom September 2022 und auch in anderen Medien wurde bereits darüber berichtet, dass die Grundsteuerreform auch die Pächter von Kleingärten betrifft.

Neues Grundsteuerrecht (Grundsteuerreform) ab 2025
Gartenlaube auf fremden Grund und Boden

Ab 2025 zahlt der Grundstückseigentümer Grundsteuer für Gebäude auf seinem Flurstück.

Die Bezirksverbände sind um Mithilfe bei der Erfassung der Daten gebeten worden.

Das neue Gesetz zur Grundsteuer verpflichtet Eigentümer von Gebäuden auf fremden Grund und Boden zur Mitwirkung. Der Unterpächter ist und bleibt Steuerschuldner für die Gartenlaube auf fremden Grund und Boden.

Hinweise zur Flächenberechnung

Anzugeben ist die Bruttogrundfläche der Gartenlaube, sofern sie größer als 30 m² ist. Bruttogrundflächen kleiner als 30 m² werden nicht erfasst und angegeben.

  • Die Bruttogrundfläche ist die Summe aller Grundflächen des Gebäudes (Gartenlaube) und wird geschossweise ermittelt.
  • Für die Bruttogrundfläche werden alle nutzbaren Raumflächen berechnet (Außenmaße).
  • Die Bruttogrundfläche der Gartenlaube beinhaltet die Grundfläche der Laube selbst und alle angebauten überdachten Laubenvorplätze/Terrassen, angebaute Schuppen (auch zur Nutzung als Garage), Abstellräume, Schleppdächer, welche eine Einheit mit der Gartenlaube bilden.

Zur Bruttogrundfläche gehören zusätzlich:

  • Dachgeschoss (ob das Dach ausgebaut ist, ist unerheblich)
  • Kellergeschoss
  • Separat stehende Baulichkeiten, die nicht direkt mit der Gartenlaube verbunden sind, werden nicht erfasst.
  • Dach- und Spitzböden sowie Kriechkeller werden erst ab einer lichten Höhe von 1,25m erfasst.

Zeitplan

  • Bis 31.10.2022 Erfassung der Daten für dauerbewohnte Parzellen
  • 24.11.2022 Informationsveranstaltung mit Vereinsvorständen
  • Januar bis März 2023 Erfassung der Daten für die Gartenlauben in den KGA
  • April 2023 Übergabe der Listen an BA TK bzw. weitere Bodeneigentümer
  • April 2023 Bearbeitung von möglichen Problemfällen bzw. Nichtmeldungen
  • 2025 Umlegung der neu ermittelten Grundsteuer durch den Bodeneigentümer auf den Zwischenpächter / BV Treptow
  • 2029 Neubewertung; Bodeneigentümer muss alle 7 Jahre Steuererklärung für Grundsteuerbewertung abgeben

Datenschutzrechtlicher Hinweis

Da der Eigentümer des Gebäudes auf fremdem Grund und Boden mitwirkungspflichtig ist (§ 228 Abs. 3 Nr. 3 BewG), können keine datenschutzrechtlichen Bedenken geltend gemacht werden.

Informationsmaterial für den Unterpächter

Handzettel für den Unterpächter zum Thema Grundsteuerreform. Freundlich zur Verfügung gestellt vom Bezirksverband der Gartenfreunde Berlin-Treptow e.V.

„Wir müssen beim Pflanzengießen umdenken“

Eine Veröffentlichung des Landesverbands Berlin e.V. – im Juli 2022

Trockenheit in Berlin – Pressemitteilung

Kleingartenanlagen sind in den Berliner Bezirken wichtige Klima- und Luftverbesserer mit zunehmender Bedeutung auch für die Artenvielfalt. Für Gartennutzer, Freunde, Anwohner und Spaziergänger bedeuten sie Lebensqualität in ihrem Kiez. Der Klimawandel ist jedoch längst bei uns angekommen und jeder ist aufgerufen während der langanhaltenden Trockenheit mit Wasser umweltbewusst umzugehen. Wie können Berlins grüne Oasen weiter als „Klimaanlagen“ fungieren, dabei aber Wasser sparen?

Gießverhalten ändern

Der Landesverband Berlin der Gartenfreunde e. V. sieht die Verantwortung im Umgang mit der Ressource Wasser im Haushalt und Garten bei jedem einzelnen. Er ruft die Berliner auf, das kostbare Nass nur dort und zielgerichtet einzusetzen, wo es unbedingt notwendig ist.

„Wir müssen uns in unseren Gewohnheiten umstellen – weg vom Flächenwässern im Garten, um unnötige Verdunstung zu vermeiden“, erklärt Gert Schoppa. „Erinnern wir uns wieder an Gießränder, um bodennah direkt an den Pflanzen zu gießen“, regt der Präsident der Berliner Gartenfreunde an. Eine weitere Maßnahme während der Trockenperiode wäre, weniger häufig nur oberflächlich zu wässern, stattdessen seltener aber durchdringend zu gießen. In Beeten sollten freiliegende Böden vermieden werden, denn Sonne und Wind lassen die Fläche austrocknen. „Wir sollten das Mulchen noch mehr anwenden bzw. uns jetzt damit vertraut machen“, erklärt Schoppa. Außerdem sind Wassersäcke an Bäumen sinnvoll, um ein zielgerichtetes Versickern zu erreichen. Auf Neupflanzungen sollte man derzeit generell besser verzichten.

„Und Rasensprenger aus!“, empfiehlt der Landeschef. Darauf kann während der Hundstage verzichtet werden, um letztlich den Grundwasserspiegel nicht noch weiter zu senken. Nach dem nächsten ordentlichen Regen, erholt sich das Gras wieder. Einen „Wimbledon-Rasen“ brauche jetzt niemand im Garten. Und wenn es mal regnet, sollten Kleingärtner vorbereitet sein, den Niederschlag in Regentonnen oder Zisternen zu sammeln. Kleinvieh macht auch Mist, schließlich gibt es rund 70.000 Kleingärten in Berlin. Das ist über das Jahr schon ein großer Wasserspeicher.

Kleingärten der Zukunft

Viele Kleingärten hätten zu wenig Beschattung für Mensch und Pflanze durch Bäume oder Sträucher. „Dazu sollten wir in den Kleingartenverbänden Empfehlungen aussprechen, nicht alles braucht pralle Sonne“, so der Präsident des Landesverbandes. Beschattete Gärten bzw. solche mit Waldgartenansatz müssten weit weniger gießen. Überhaupt müsse das Wassermanagement stärker in den Fokus rücken, auch mit Tröpfchenbewässerung als eine Investition in die Zukunft. Die Kompostwirtschaft bleibe ein Muss für alle Kleingärtner, denn ein humushaltiger Boden kann das Wasser besser halten. Flächenversiegelungen sollen weiterhin vermieden oder zurückgebaut werden, damit Regen besser ins Grundwasser gelangen kann.

Der Landesverband Berlin der Gartenfreunde e. V. ist die Dachorganisation des Berliner Kleingartenwesens. Er setzt sich dafür ein, dass der gesellschaftliche, ökologische und klimatische Stellenwert von Kleingärten auch im 21. Jahrhundert anerkannt wird und erhalten bleibt. www.gartenfreunde-berlin.de

Mehr Info

Wasser – Baustein des Lebens nicht vergeuden, LV der Gartenfreunde Berlin e.V., 18.07.22,
Viele tausend Liter für die Abkühlung, Gartenfreund, Mai 2022,
Wassermanagement: Jeder Tropfen zählt, LV der Gartenfreunde Berlin e.V., 17.06.22

Waldbrandgefahr herrscht immer!

Ganz unmissverständlich – Unsere Kleingartenanlage grenzt direkt an einem Wald!

Um Unglücke wie in der Bildmontage zu vermeiden und um besser für die stets vorherrschende Waldbrandgefahr sensiblisiert zu werden, kann sich jeder auf unserer Webseite über die tagessaktuelle Waldbrandgefahrenstufe informieren.

Desweiteren stellen wir noch weitere Informationen zum Thema Waldbrandgefahr in Brandenburg und den gesetzlichen Regelungen zur Verfügung.

Alle Mitglieder und Besucher werden aufgefordert sich an die Regeln und Gesetze zu halten.

Der Vorstand und der bzw. die Sicherheitsbeauftragten unserer Anlage werden bei Auftreten einer potentiellen Gefahrenlage in und an unserer Anlage mit geeigneten Maßnahmen und Mitteln reagieren – das schließt mit Sicherheit auch den Notruf bei Feuerwehr und Polizei mit ein. Wir ermutigen alle Mitglieder, ein wachsames Auge zu haben und Gefahren zu erkennen und zu melden.

Die aktuelle – von der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow verfügte – Regelung besagt, dass das Entzünden und Betreiben von offenen Feuer (das schließt auch Holzkohlegrills mit ein) ab Waldbrandgefahrenstufe 3 nicht erlaubt ist.

Waldbrandgefahrenstufen und Informationen anzeigen und lesen

Nehmt Rücksicht!
Schützt Wald und Flur!